Wohler_Chinderhuus
Kindertagesstätte

Wohler Chinderhuus

TARIFE

Wohler Chinderhuus
Alte Bahnhofstrassse 15
5610 Wohlen

079 650 69 64 / 079 357 67 47

Tarife gültig ab 01.08.2024

Vollkostentarife Kita

Babys bis 18 Monate / Kinder ab 18 Monate bis Kindergarteneintritt

Ganzer Tag 

CHF 165.- / CHF 125.–

Ganzer Tag 

CHF 165.- / CHF 125.–

Halbtag mit Essen

CHF 121.- / CHF 85.–

Halbtag ohne Essen

CHF 86.50 / CHF 64.-

 

Vollkostentarife Kindergartenkinder

ab Kindergarteneintritt bis Eintritt in die 1. Klasse
 

Frühbetreuung                                  CHF 18.50

Vormittagsbetreuung                       CHF 43.00

Mittagsbetreuung                             CHF 27.50

Früher Nachmittag                            CHF 23.00

später Nachmittag                            CHF 35.00

Ganzer Nachmittag                           CHF 50.00

ganzer Tag                                          CHF 110.00

Tarifrechner

Mit dem Tarifrechner können Eltern mit Wohnsitz in Wohlen anhand ihres massgebenden Einkommens ausrechnen, wie hoch eine mögliche individuelle Subventionierung resp. der Betreuungstarif ist.

Generelle und individuelle Subventionen für Eltern mit Wohnsitz in Wohlen

Die Gemeinde Wohlen gewährt teilweise (je nach Modul) generelle und individuelle Subventionen (nach Einkommen). Deshalb müssen Eltern in jedem Fall ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen.

Für die Ferienbetreuung muss ebenfalls ein separates Gesuch für Subventionen bei der Gemeinde eingereicht werden.

Informationen dazu erhalten die Eltern direkt bei der Gemeinde Wohlen, oder bei Monique Kopp  056 619 92 54.

Rechnungstellung

Der Verein Erziehung und Bildung stellt die Rechnung den Eltern monatlich im Voraus zu. Die Rechnung basiert auf der Elternvereinbarung. Fehlt eine Elternvereinbarung, werden die Vollkostentarife verrechnet. Für Eltern mit Wohnsitz ausserhalb Wohlens werden in jedem Fall die Vollkosten verrechnet.

Eltern mit Wohnsitz ausserhalb von Wohlen

Für sie gelten die Vollkostentarife. Generell ist seit 01.08.2018 das Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Die Gemeinden sind verpflichtet, sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Betreuungskosten zu beteiligen. Eltern mit Wohnsitz ausserhalb Wohlens wenden sich im Zusammenhang mit Subventionen direkt an ihre Wohnsitzgemeinde.